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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

gültig ab 01.08.2022

für alle  Standorte (Demmin, Dargun und beim Leistungsempfänger vor Ort).

 

Monatsabo

Inhalte der Nachhilfe
Die EduTreff verpflichtet sich:
- Zu den angegebenen Zeiten den oben genannten Schüler*in zu betreuen. Dabei befindet sich die Lehrkraft in unmittelbarer Nähe des Schüler*in und motiviert durch Anwesenheit zu kontinuierlichem Arbeiten.
-Den Schüler*in dabei zu unterstützen, seine Lernziele zu erreichen. Hierbei gilt es, gezielte Fördermaßen und Lernmethoden unter Berücksichtigung des geltenden Lehrplans einzusetzen, damit der Schüler seine Kompetenzen erweitern kann.

 

Der Schüler*in bemüht sich, vorhandene Lerndefizite aufzuarbeiten, und bereitet die Lernzeit in Absprache mit der Lehrkraft gewissenhaft vor.
 

Vertragslaufzeit & Kündigung
-Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei (3) Monate.
-Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt eine einmonatige Kündigungsfrist.
-Die Kündigung muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen.
-Die Vereinbarung zwischen dem EduTreff und dem Kunde kann nicht vorzeitig ohne wichtigen Grund ( z.B. Wohnungsumzug oder ähnlichen Gründen) gekündigt werden. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Eine Teilrückerstattung ist ausgeschlossen.
-Die Weihnachts- oder Sommerferien beenden die vorliegende Vereinbarung nicht.

 

Preise, Zahlungsvorschriften
-Es gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preisliste ist jederzeit an jedem Standort des EduTreff einsehbar. Die Preise verstehen sich als Nettopreise; darüber hinaus schuldet der Kunde die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die Leistungen des EduTreff im Bereich der Nachhilfe sind derzeit nach UstG § 4 Nr. 21 a) bb) von der Umsatzsteuer befreit. Ändert EduTreff die Preise, darf der Auftragnehmer den Vertrag in Schriftform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, kündigen.

-Zu jedem Monatsbeitrag wird eine Rechnung ausgestellt. Die Rechnungen werden wahlweise per Brief (kostenpflichtig) oder elektronisch per E-Mail (kostenlos) dem Kunde zugestellt. Eine in Rechnung gestellte Gebühr muss spätestens zum 4. Kalendertag des Monats, für den sie berechnet wurde, auf dem Konto des EduTreff eingegangen sein oder wird nach erteilung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde. Im Ausnahmefall kann die Gebühr auch als Barzahlung beglichen werden. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahnkosten können ab der ersten Mahnung geltend gemacht werden.
-Sollte der Anfang des EduTreff (Gruppen-)Monatsabos nicht auf den Anfang eines Kalendermonats fallen, so muss die erste Rechnung sofort bezahlt werden. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden entsprechend des noch durchzuführenden Anteils berechnet.
-Begleicht der Kunde seine Rechnung nicht pünklich, so ist der EduTreff nicht verpflichtet eine vereinbarte Dienstleistung, trotz Termin, durchzuführen. Dies muss der EduTreff jedoch vor einer noch nicht bezahlten Unterrichtsstunde angekündigt haben.Es kann auch direkt vor Beginn der Unterrichtsstunde dem/der Schüler*in mitgeteilt werden, falls der gesetzliche Vertreter nicht erreicht werden konnte. Die vorliegende Vereinbarung/Vertrag beendet sich dadurch nicht.
-Nichtzahlung des Rechnungsbetrages beendet die vorliegende Vereinbarung nicht.
-Vor der ersten Unterrichtseinheit ist eine Kaution in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen. Diese Kaution ist als Sicherheit für Zahlungsverzögerungen, Lastschrift Rückbuchungen oder Nichtzahlungen hinterlegt. Sie wird zum Vertragsende verrechnet.

 

Termine
-Die terminlichen Absprachen mit den Lehrkräften des EduTreff sind einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen ist eine Textmitteilung, ein Anruf (z.B. Mitteilung auf dem Anrufbeantworter) oder eine der vielen elektronischen Möglichkeiten zu nutzen, die Lehrkraft am gewählten Standort des EduTreff ist kurzfristig und in jedem Fall zu informieren.
-Entschuldigte/unentschuldigte Termine gelten als teilgenommen und als durch den EduTreff erbrachte Leistungen, da der EduTreff seine Leistung vorgehalten hat. Eine Rückzahlung versäumter Leistungen ist nicht möglich.
- Termine die durch Ausfall der Lehrkraft (also wenn keine passende Ersatzlehrkraft kurzfristig den Unterricht vertritt) nicht stattfinden, werden entweder erstattet oder nachgeholt. Erstattung der Gebühren findet allerdings nur im Ausnahmefall statt.

 

Unterricht währendt Ferien, Klassenfahrten und Praktikum
-Die vom EduTreff verwendete Ferientagordnung liegt der, durch das Bildungsministerium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern

bekanntgegebenen Ferientageordnung, zu Grunde.
-Der Unterricht findet in allen Ferien, außer in den Weihnachts- und Sommerferien statt. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden an allen gesetzlichen Feiertagen (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) sind nicht erstattungsfähig. Der nicht stattfindende Unterricht während der Weihnachts- und Sommerferien wird anteilig ermäßigt.
-Termine für Unterricht in den Ferien können abweichen. Bei Gruppenunterricht entscheidet eine einfache Mehrheit einen abweichenden Termin. Die Lehrkraft hat einfaches Stimmrecht.
-Sollte während der Sommerferien Unterricht gewünscht werden, so soll dieser mindestens 7 Tage vor Anfang der Sommerferien angemeldet werden. Die Kosten für den Unterricht in den Sommerferien wird per angemeldete Stunde nach aktuellen Preisliste abgerechnet.
-Wir sind bemüht, bei rechzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, angemeldeten schulischen Veranstaltungen, Praktika und Klassenfahrten nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Frist nicht beachtet, bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung - ohne Ersatzstunden - bestehen.

 

Pausierung
-Kann der Kunde die Leistungen kurzzeitig (maximal 3 Monate) nicht wahrnehmen, so darf einmalig im Schuljahr der vorliegende Vertrag pausiert werden. Hierzu muss spätestens 14 Kalendertage vorher der EduTreff schriftlich informiert werden. Kündigung des Vertrages ist in den 14 Kalendertagen und bis zum Ende der Pause nicht möglich. Sollten bezahlte Leistungen in die Pausenzeit fallen, so werden diese mit der ersten Rechnung nach Beendigung der Pause verrechnet. Termine die vor einer Pause galten müssen eventuell nach der Pause neu vereinbart werden. Für das Pausieren des Vertrages fällt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 20,00 € an.

 

Änderung der UEs/Fächer
-Die Unterrichtseinheiten (UEs)/Fächer können bei Bedarf angepasst werden. Es ist zu beachten, dass der Vertrag immer mindestens eine UE beinhaltet. Zudem muss vorher die Verfügbarkeit für weitere UEs mit dem EduTreff abgeklärt werden. Die Anpassung bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.

 

Verhaltensregeln
-Der Kunde bzw. die angemeldete Person sind verpflichtet, die von ihnen benutzten Geräte, Materialien, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des jeweiligen EduTreff-Standortes sorgsam zu behandeln, sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu beachten.
-Die Angestellten/freie Mitarbeitern des EduTreff üben das Hausrecht aus. Der Kunde bzw. die SchülerInnen sind verpflichtet, den Weisungen der Angestellten/freien Mitarbeitern des EduTreff und der Lehrkräfte Folge zu leisten.
-Bitte weisen Sie Ihr/e Kind/er auch darauf hin, dass die Teilnahme an den Nachhilfestunden nicht davon befreit, den in der Schule vermittelten Stoff zu lernen, bzw. sich damit zu beschäftigen, um die Leistungen nachhaltig verbessern zu können.

 

Sonstige Regelungen
-Die Einteilung der Lehrkräfte unterliegt alleine der Geschäftsführung des EduTreff UG bzw. deren Assistenz.
-Der EduTreff ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Termin und/oder einen bestimmten Lehrer.
-Eine Teilnahme an der Lernförderung des EduTreff kann keinen Notenerhalt oder keine Notenverbesserung garantieren. Üblicherweise und im statistischen Mittel stellt sich bei den von dem EduTreff geförderten angemeldeten Personen ein Notenerhalt oder eine Notenverbesserung nach 3 Monaten kontinuierlichem Trainings ein.
-Gesetzlicher und freiwilliger Unfallversicherungsschutz durch den EduTreff besteht nicht.
-Die Haftung des EduTreff ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
-Für Unfälle während des Hin- und Rückweges zu bzw. von den Unterrichtsstunden und Kursen übernimmt der EduTreff keine Haftung.
-Anfragen des Kundes (bzw. der/des Erziehungsberechtigen) bezüglich der Leistungen, des Unterrichtes oder sonstiger Natur müssen an die Lehrkräfte innerhalb der Unterrichtszeit des Kundens gemacht werden. Sollten Elterngespräche erwünscht sein, so gilt für diese Leistungen die aktuelle Entgeldordnung. Anfragen bzgl. der Rechnungslegung oder Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und werden zu gesonderten Terminen geladen.

Änderungen der Nutzungsbedingungen
-Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seinen schriftlichen Widerspruch nichtinnerhalb von 6 Wochen nach dem Erhalt dieser Änderungen angezeigt hat.
-Falls eine Änderung der AGBs durch den Kunden widersprochen wird, so entspricht dies automatisch der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Erweiterte AGB - Corona-Pandemie
Um die Einhaltung der behördlich geforderten Corona-Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Kunden und Mitarbeiter einseitig durch der EduTreff UG geändert werden.
Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch der EduTreff UG haben KEINEN Einfluss auf den in dem Vertrag vereinbarten Preis. Die Änderungen der vereinbarten Leistung/en müssen dabei für den Kunde nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Corona-Maßnahmen, wie z.B. das Verbot des Präsenzunterrichts für außerschulischen Dienstleistern, stehen. Diese Maßnahmen können und werden sich im Laufe der Corona-Pandemie ändern. Der Kunde steht in der Verpflichtung bei Unklarheiten und Änderungen, z.B. was die schulische Situation des/der SchülerIn angeht, die EduTreff UG (haftungsbeschränkt) sofort anzusprechen oder zu informieren. Der EduTreff UG wird keine Preisnachlässe für das laufende Schuljahr vornehmen, trotz ggf. geminderten Leistungen. Der Unterricht wird aber in jedem Fall vorgehalten, da ein persönlicher Online-Unterricht von Seiten der EduTreff UG gewährleistet wird.
Die Verträge werden, im Falle eines Lockdowns, durch der EduTreff NICHT automatisch pausiert oder gekündigt. Es gelten normale Pausierungs- und/ oder Kündigungsbedingungen.

 

 

Änderungen vorbehalten, keine haftung für Irrtümer

 

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