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Bildungs- und Teilhabepaket:

subventionierte Lernförderung durch Nachhilfe

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Allgemeine Informationen

Das Bildungspaket bie­tet für Kin­der und Jugend­li­chen aus Fami­li­en mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Mit Hilfe des Bildungspaketes soll ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können. Dazu gehört auch außerschulische Lernförderung (Nachhilfe).

 

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch die schulgesetzlichen Lernziele erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

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Wer ist anspruchsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten und die (bzw. deren Familien) eine der folgenden Leistungen beziehen:

- Arbeitslosengeld II

- Wohngeld

- Sozialhilfe (SGB XII, §2 AsylbLG)

- Kinderzuschlag


Die zuständige Stellen müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine ergänzende Lernförderung erforderlich ist.

 

Dementsprechend müssen die Leistungsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter den konkreten Bedarf anzeigen und die entsprechenden Nachweise beibringen.

Zur Beurteilung der Erforderlichkeit benötigt der zuständigen Stelle das von der Schule ausgefüllte Formular „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung“, die aktuellsten Zeugnisse und – während des laufenden Schuljahres – einen aktuellen Notenspiegel.

Kosten

Für den Unterricht fällt momentan ein Eigenanteil von 7,00 € pro 45 minuten Unterricht pro Kind an.

Der Eigenanteil muss monatlich im Voraus bezahlt werden.

1.

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII oder AsylblG besorgen und ausfüllen

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2.

Bestätigung des Bedarfs

durch die Schule

3.

Ausgefüllten Antrag, Bestätigung der Schule, die aktuellsten Zeugnisse und während des laufenden Schuljahres – einen aktuellen Notenspiegel beim zuständigen Amt abgeben

4.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung dem Grunde nach

5.

Bewilligungsschein beim EduTreff vorlegen

6.

Terminvergabe / Vertrag

EduTreff bestätigt die Lernförderung beim Amt

7.

Lernförderung wird durchgeführt

8.

Nach Ablauf, EduTreff bestätigt die Durchführung beim Amt

9.

Neu/ Weiterbeantragung

beim Amt

Der EduTreff ist ein registrierter Leistungsanbieter für die Bildungskarte (Bildung- und Teilhabe) in den Landkreisen:

 

  • Mecklenburgische Seenplatte

  • Vorpommern-Greifswald  

  • Vorpommern-Rügen

  • Rostock

  • Hansestadt Rostock

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EduTreff Bildungskarte

Anträge erhalten Sie auch bei uns, bei Bedarf helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen und beim Einreichen. Rufen Sie uns einfach an Tel. Nr. 03998-209 7714 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@edutreff.de.

 

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch an.

Ihre Ansprechpartner bei die Landkreisen

und weitere Informationen

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Link: Bildungsserver MV

https://www.bildung-mv.de/artikel/das-bildungs-und-teilhabepaket/

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

 

Email: bildung-teilhabe@lk-seenplatte.de  
Koordinatorin: Lea Gebhardt 0395/570875196
Außendienst: Judith Dabruck 0395/570873453

Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Landkreis Vorpommern-Greifswald

Frau Ulrike Haß-Bansemer

Koordinatorin Bildung und Teilhabe, Standort Greifswald

Tel.: 03834- 87 60 22 68
Fax: 03834- 87 60 9 22 66
E-Mail: ulrike.hass-bansemer@kreis-vg.de

Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Landkreis Vorpommern-Rügen

Frau Leane Mai
Bildung und Teilhabe, Standort Stralsund

Tel.: (0 38 31) 357-12 69
E-Mail: Leane.Mai@lk-vr.de

Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Vorpommern-Rügen

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