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Bildungs- und Teilhabepaket:
subventionierte Lernförderung durch Nachhilfe
Allgemeine Informationen
Das Bildungspaket bietet für Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Mit Hilfe des Bildungspaketes soll ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können. Dazu gehört auch außerschulische Lernförderung (Nachhilfe).
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch die schulgesetzlichen Lernziele erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten und die (bzw. deren Familien) eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Sozialhilfe (SGB XII, §2 AsylbLG)
- Kinderzuschlag
Die zuständige Stellen müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine ergänzende Lernförderung erforderlich ist.
Dementsprechend müssen die Leistungsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter den konkreten Bedarf anzeigen und die entsprechenden Nachweise beibringen.
Zur Beurteilung der Erforderlichkeit benötigt der zuständigen Stelle das von der Schule ausgefüllte Formular „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung“, die aktuellsten Zeugnisse und – während des laufenden Schuljahres – einen aktuellen Notenspiegel.
Kosten
Für den Unterricht fällt momentan ein Eigenanteil von 7,00 € pro 45 minuten Einzelunterricht pro Kind an. Der Eigenanteil muss monatlich im Voraus bezahlt werden.
1.
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII oder AsylblG besorgen und ausfüllen
2.
Bestätigung des Bedarfs
durch die Schule
3.
Ausgefüllten Antrag, Bestätigung der Schule, die aktuellsten Zeugnisse und während des laufenden Schuljahres – einen aktuellen Notenspiegel beim zuständigen Amt abgeben
4.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung dem Grunde nach
5.
Bewilligungsschein beim EduTreff vorlegen
6.
Terminvergabe / Vertrag
EduTreff bestätigt die Lernförderung beim Amt
7.
Lernförderung wird durchgeführt
8.
Nach Ablauf, EduTreff bestätigt die Durchführung beim Amt
9.
Neu/ Weiterbeantragung
beim Amt
Der EduTreff ist ein registrierter Leistungsanbieter für die Bildungskarte (Bildung- und Teilhabe) in den Landkreisen:
-
Mecklenburgische Seenplatte
-
Vorpommern-Greifswald
-
Vorpommern-Rügen
-
Rostock
-
Hansestadt Rostock
Anträge erhalten Sie auch bei uns, bei Bedarf helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen und beim Einreichen. Rufen Sie uns einfach an Tel. Nr. 03998-209 7714 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@edutreff.de.
Wir bieten Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch an.
Ihre Ansprechpartner bei die Landkreisen
und weitere Informationen
Link: Bildungsserver MV
https://www.bildung-mv.de/artikel/das-bildungs-und-teilhabepaket/
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Email: bildung-teilhabe@lk-seenplatte.de
Koordinatorin: Lea Gebhardt 0395/570875196
Außendienst: Judith Dabruck 0395/570873453
Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Frau Ulrike Haß-Bansemer
Koordinatorin Bildung und Teilhabe, Standort Greifswald
Tel.: 03834- 87 60 22 68
Fax: 03834- 87 60 9 22 66
E-Mail: ulrike.hass-bansemer@kreis-vg.de
Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Rügen
Frau Leane Mai
Bildung und Teilhabe, Standort Stralsund
Tel.: (0 38 31) 357-12 69
E-Mail: Leane.Mai@lk-vr.de
Link: Ansprechpartner & Antragsformulare für den Landkreis Vorpommern-Rügen